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Vollzeitschulformen


Berufsfachschule Gastronomie


In dieser einjährigen Schulform (ohne Ausbildungsvertrag) erlernen Sie die berufsbezogenen theoretischen und praktischen Inhalte des 1. Ausbildungs­jahres für Berufe im Bereich der Gastronomie. Zusätzlich erwerben Sie Quali­fikationen im berufsfeldübergreifenden Lernbereich.

Ausführliche Informationen über diese Ausbildungsberufe, aber z. B. auch über die Interessen und Fähigkeiten, die Sie mitbringen sollten finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit „www.berufenet.de“


Eingangsvoraussetzung

Voraussetzung für Ihre Aufnahme in die Berufsfachschule Gastronomie ist ein guter Hauptschulabschluss oder der Realschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Abschluss.


Ausbildung in der Schule

Berufsfeldübergreifender Lernbereich mit den Fächern:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Englisch / Kommunikation
  • Politik
  • Sport
  • Religion


Berufsbezogener Lernbereich in Theorie und Praxis mit den Lernfeldern:

  • Arbeiten in der Küche
  • Arbeiten im Service
  • Arbeiten im Magazin


Praktische Ausbildung im Betrieb

Mindestens 160 Stunden des berufsbezogenen Lernbereichs – Praxis – werden Sie als praktische Ausbildung in geeigneten Betrieben durchführen.


Unterrichtsorganisation

Sie haben bis zu 36 Stunden Unterricht pro Woche. Er wird montags bis frei­tags in der Zeit von 8:00 - 14:45 Uhr in unserer Schule erteilt. Für Ihre praktische Ausbildung im Betrieb gelten die dort festgelegten Arbeitszeiten.


Abschluss der Ausbildung

In der Berufsfachschule Gastronomie wird eine schriftliche und praktische Abschlussprüfung durchgeführt.

Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule kann auf die Dauer der Be­rufsausbildung in dem von Ihnen gewählten Beruf (s. Abschnitt 1) mit einem Jahr in einem Beruf angerechnet werden.

Der Abschluss berechtigt bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 zum Eintritt in die Klasse II der Berufsfachschule Ernährung und Hauswirtschaft, die zum Erwerb des Sek. I-Realschulabschlusses, ggf. auch zum Erwerb des Er­weiterten Sek. I -Abschlusses führen kann.

Nach dem Besuch der Berufsfach­schule haben Sie die Schulpflicht erfüllt, wenn Sie anschließend kein Ausbildungsverhältnis eingehen.


Ausbildungskosten und -förderung

Der Schulbesuch ist kostenlos. Auskünfte über Fördermöglichkeiten nach dem BAföG erteilt die Region Hannover, Abteilung für Ausbildungsförderung, Hildes­heimer Str. 20, 30159 Hannover, Tel: 05 11 616-22252, eMail: ba­foeg@region-hannover.de


Anmeldung

Melden Sie sich während der ersten beiden Wochen im Februar eines Jah­res an. Füllen Sie dazu ein Anmeldeformular der Region Hannover aus. Dieses erhalten Sie von Ihrer allgemein bildenden Schule. Die Anmeldungen werden dann an uns weitergeleitet.

Sollten Sie eine persönliche Beratung wünschen, so melden Sie sich bitte tele­fonisch unter der Telefonnummer 05136 8992-0 an. Weitere Informationen und ein Anmeldeformular finden Sie im Internet unter: www.bbs-burgdorf-lehrte.de


Die Berufsfachschule Gastronomie befindet sich am Standort Zentrale in Burgdorf


Ihre Ansprechpartnerin ist

Herr OStR Hartmut Müller


Weitere Informationen gibt Ihnen

unser Sekretariat unter der
Tel.-Nr. 05136 8992-0,
E-Mail: office@bbs-burgdorf-lehrte.de


Unterstützung erhalten Sie auch von

unseren Schulsozialarbeitern
Frau Katja Ewald und Herr Hendrik Alberts
Mo. bis Fr. von 8.00-15.30 Uhr




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