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Vollzeitschulformen


Berufsfachschule Körperpflege
Schwerpunkt Friseurtechnik


In dieser einjährigen Schulform (ohne Ausbildungsvertrag) erlernen Sie die berufsbezogenen theoretischen und praktischen Inhalte des 1. Ausbildungsjahrs für den Friseurberuf. Zusätzlich erwerben Sie Qualifikationen im berufsfeldübergreifenden Lernbereich.


Eingangsvoraussetzung

Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule Friseurtechnik ist der Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Abschluss.


Ausbildung in der Schule


Berufsfeldübergreifender Lernbereich mit den Fächern:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Englisch / Kommunikation
  • Politik
  • Sport
  • Religion


Berufsbezogener Lernbereich mit den Lernfeldern:

  • In Ausbildung und Beruf orientieren
  • Kunden empfangen und betreuen
  • Haare und Kopfhaut pflegen
  • Frisuren empfehlen
  • Haare schneiden


Praktische Ausbildung im Betrieb

Die berufsbezogenen praktischen Inhalte des Friseurberufes werden von der Berufsschule und von einem Friseurbetrieb in Kooperation vermittelt. Dazu absolvieren die Schülerinnen und Schüler eine praktische Ausbildung in einem Friseurbetrieb.

Die Ausbildung im Betrieb findet an 2 Tagen in der Woche statt. Daher ist es notwendig, dass Sie bereits zum Schulbeginn einen Friseurbetrieb haben, der Sie ausbildet.


Unterrichtsorganisation

Sie haben bis zu 36 Stunden Unterricht pro Woche. Er wird montags bis freitags in der Zeit von 8:00 - 14:45 Uhr in unserer Schule erteilt. Für Ihre praktische Ausbildung im Betrieb gelten die dort festgelegten Arbeitszeiten.

Ist von einer Schülerin oder einem Schüler der Berufsfachschule Friseurtechnik nicht zu erwarten, dass sie oder er das Bildungsziel der Berufsfachschule erreichen wird, kann er oder sie auf Beschluss der Klassenkonferenz mit Zustimmung des Schulleiters bis zu sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts in eine Berufseinstiegsklasse überwiesen werden.


Abschluss der Ausbildung

In der Berufsfachschule Friseurtechnik wird eine schriftliche und praktische Abschlussprüfung durch­geführt. Die Berufsfachschule ist erfolgreich besucht, wenn die Leistungen in allen Fächern und Lernfeldern mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden. Der erfolgreiche Besuch der Berufs­fach­schule kann auf die Dauer der Berufsausbil­dung als Friseur/in vom künftigen Ausbildungsbetrieb mit einem Jahr angerech­net werden. Nach dem Besuch der Berufsfach­schule ist die Schulpflicht beendet, wenn anschließend kein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.


Ausbildungskosten und -förderung

Der Schulbesuch ist kostenlos. Für den Unterricht müssen Arbeitsmaterialien und -geräte beschafft werden. Auskünfte über Fördermöglichkeiten nach dem BAföG erteilt die Region Hannover, Abteilung für Ausbildungsförderung, Hildesheimer Str. 20, 30159 Hannover, Tel: 05 11 616-22252, eMail: bafoeg@region-hannover.de


Anmeldung

Die Anmeldefrist liegt immer während der ersten beiden Wochen im Februar eines Jahres. Zur Anmeldung für die Berufsfachschule Friseurtechnik füllen Sie ein Anmeldeformular der Region Hannover aus. Dieses erhalten Sie von Ihrer allgemein bildenden Schule. Die Anmeldungen werden dann an uns weitergeleitet.

Sollten Sie eine persönliche Beratung wünschen, so melden Sie sich bitte telefonisch unter der Telefonnummer 05136 8992-0 an. Weitere Informationen und ein Anmeldeformular finden Sie im Internet unter: www.bbs-burgdorf-lehrte.de


Die Berufsfachschule Friseurtechnik befindet sich am Standort Zentrale in Burgdorf.



Ihre Ansprechpartnerin ist

Frau StR´in Christin Gurkasch
Tel.: 05136-8992-0


Weitere Informationen gibt Ihnen

unser Sekretariat unter der Tel.-Nr. 05136 8992-0,
E-Mail: office@bbs-burgdorf-lehrte.de


Unterstützung erhalten Sie auch von

unserer Schulsozialarbeiter/in Frau Katja Ewald und Herr Hendrik Alberts
Mo. bis Fr. von 8.00-15.30 Uhr




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