Wie arbeitet eine Beratungslehrerin?
Ich stehe allen an Schule beteiligten Personen (Schülern, Eltern und Lehrern) als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Durch meine pädagogisch-psychologisch orientierte Zusatzqualifikation kann ich fachkompetent beraten und individuell helfen. Ich habe Schweigepflicht und bin in erster Linie für die Interessen der Ratsuchenden da. Ich kann durch die Vernetzung mit anderen Beratungslehrern auch schulübergreifend tätig werden.
Welche Aufgaben habe ich?
Ich helfe bei Fragen zur Schul- und Ausbildungslaufbahn, bei Konfliktsituationen mit Lehrern, Eltern, Ausbildern, Schülern, Auszubildenden sowie bei familiären und privaten Problemen.
Ich arbeite mit vielen anderen Beratungsstellen zusammen, z.B. der Agentur für Arbeit, dem Jugendamt, der Erziehungsberatungsstelle und dem schulpsychologischen Dienst oder vermittele Kontakte zu Fachleuten , die für das geschilderte Problem eine Lösung anbieten könnten.
Richtlinien meiner Arbeit
Die Ratsuchenden kommen freiwillig. Wir beraten und erarbeiten gemeinsam Wege zu einer Lösung. Wenn es möglich ist, kann ich Wege aufzeigen, wie weiter verfahren werden kann. Ich biete keine Patentrezepte und verfüge nicht über pädagogische Wunderwaffen - aber über eine Menge Lebens- und Berufserfahrung .Wer zu mir kommt hat ein wirkliches Interesse an der Lösung des eigenen Problems. Alle Gespräche werden vertraulich und in ruhiger Atmosphäre geführt. Ich kann gut zuhören und bin in meiner Funktion als Beraterin erst einmal eine neutrale Betrachterin der mir geschilderten Situation. Ich gebe keine Ratschläge , sondern biete Hilfe zur Selbsthilfe an.
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